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Aktuell

Pressemitteilung | 02. September 2010
Pflegenoten: B.A.H. sieht sich bei Forderung nach fachlich fundierter Überarbeitung durch Sozialgericht Münster bestätigt.
Das Sozialgericht Münster (SG Münster) hat erstmals die Rechtswidrigkeit der Pflegenoten erklärt und die Zulässigkeit der Pflege-Transparenzvereinbarung für Pflegeheime (PTVS) abgeurteilt (AZ: S6P111 10). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits Ende Mai 2010 wurde in diesem Fall die Veröffentlichung per einstweiliger Anordnung untersagt. Die Begründung stützt sich u. a. auf den offiziellen wissenschaftlichen Evaluationsbericht zur PTV. Darin wurden klare Aussagen in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Pflegenoten getroffen, welche sich auf das Prüfinstrument, die Durchführung der Prüfung und die Berechnung nebst Darstellung der Ergebnisse beziehen. Insgesamt wird eine grundsätzliche Überarbeitung empfohlen. Die bisher vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und der Mehrzahl der Leistungserbringerverbände postulierten Überarbeitungsschritte für das Jahr 2010 erfüllen diesen Anspruch allerdings bei Weitem nicht. Insofern warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) vor der Verwässerung des notwendigen Handlungsbedarfs, wenn von kurz-, mittel- und langfristigen und insbesondere schrittweisen Veränderungen die Rede ist....
[Lesen Sie dazu hier] 34 kB

Begleitschreiben zur Pressemitteilung zum SG Urteil Münster
[Lesen Sie dazu hier] 49 kB

Urteilsbegründung PTV nicht rechtskräftig
[Lesen Sie dazu hier] 31 kB

Diskutieren Sie dieses Thema hier im B.A.H.-Forum.


Pressemitteilung | 27. August 2010
Bundesschiedsstelle bestätigt gestiegene Anforderungen an die Qualitätssicherung von Pflegeeinrichtungen
Am 25. August 2010 hat sich die Pflegeselbstverwaltung in Berlin in die vom Bundesgesetzgeber mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) vorgesehene Bundesschiedsstelle Qualitätssicherung begeben. Diese hatte über die so genannten Qualitätsgrundsätze für die ambulante und vollstationäre Pflege zu entscheiden. Diese neuen Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) gem. § 113 SGB XI lösen die seit 1996 bestehenden MuG gemäß § 80 SGB XI ab. Dabei konnte endlich abschließend festgesetzt werden, dass sich die Qualitätsanforderungen gegenüber der Altvereinbarung deutlich weiterentwickelt haben. Davon zeugt schließlich auch die neue Bezeichnung der Vereinbarung, da nicht mehr nur von Pflegequalität, sondern weitergehender von "Qualität" und "Qualitätsmanagement" die Rede ist.
Frank Twardowsky, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) war für den als anerkannten Vertragspartner geltenden Bundesverband als Schiedsstellenmitglied benannt. Sein Resümee: "Das ist ein guter Tag für die Pflege in Deutschland gewesen...
[Lesen Sie dazu hier] 34 kB


Pressemitteilung | 18. August 2010
Pflegetransparenzvereinbarungen: Keine verlässlichen Bewertungen in Aussicht
Gemeinsame Pressemitteilung B.A.H., ABVP und VDAB
Auf Grundlage des Abschlussberichts der Evaluation haben die Verbände ABVP, B.A.H. und VDAB der Pflege-Selbstverwaltung einen Antrag auf grundsätzliche Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen vorgelegt und um einen deutlichen Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse geworben.
Die Mehrheit der Leistungserbringerverbände verweigerte gemeinsam mit den Kostenträgern in der gestrigen Plenumssitzung in Berlin die Abstimmung über diesen Antrag. Unter Protest haben daraufhin die Antrag stellenden Verbände die Sitzung verlassen...
[Lesen Sie dazu hier] 68 kB

Eckpunktepapier der Verbände ABVP, B.A.H. und VDAB zur Überarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarungen
[Lesen Sie dazu hier] 23 kB

Pflegenoten Wissenschaftlicher Evaluationsbericht
[Lesen Sie dazu hier] 5 MB


Pressemitteilung | 26. Juli 2010
Pflegenoten - Gesetzlicher Auftrag zur Transparenz so nicht erfüllbar
VDAB, ABVP und B.A.H von Evaluationsbericht bestätigt
Vergangene Woche wurde der Abschlussbericht zur Evaluation der bisherigen Ergebnisse der Pflegetransparenzvereinbarungen vorgelegt. Darin üben die für den Bericht verantwortlichen Wissenschaftler fundamentale Kritik. In ihrem Fazit sind sie der Auffassung, dass sich mit dem gewählten Prüfsystem und mit der vereinbarten Methode die Qualität der Pflegeleistungen nicht abbilden lässt...
[Lesen Sie dazu hier] 70 kB


Einführung eines Mindestlohns in der Pflegebranche zum 01. August 2010
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 24. bzw. 28. 4. 2009 branchenbezogene Mindestlöhne durch Veränderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG) eingeführt. Eine Regelung zu den Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche findet sich in §§ 10 ff. AEntG. Demnach können Regelungen über das Mindestentgelt und den Mindesturlaub nach §§ 11 Abs.1 i.V.m. § 5 Nr. 1 und 2 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt werden... (Zur Ansicht des vollständigen Beitrages klicken Sie bitte hier ).

Schrheiben des Bundeministerium für Arbeit und Soziales
[Lesen Sie dazu hier] 62 kB

Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche
[Lesen Sie dazu hier] 46 kB

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
[Lesen Sie dazu hier] 31 kB


Sozialgerichte stoppen Veröffentlichung von Transparenzberichten
Die Sozialgerichte Münster und München haben in einer Reihe von Entscheidungen die Pflegekassen im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet oder in sonstiger Weise zu unterlassen. Andere Sozialgerichte haben entsprechende Anträge dagegen abgelehnt. Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Veröffentlichung der Transparenzberichte ist derzeit also noch nicht geklärt. Bei unwahren Feststellungen im Transparenzbericht haben Pflegeeinrichtungen jedenfalls überwiegend gute Chancen, die Veröffentlichung der Ergebnisse zu verhindern... (Zur Ansicht des vollständigen Beitrages klicken Sie bitte hier ).

Diese Zusammenfassung hat Herr Rechtsanwalt Dr. Groß im Auftrag der B.A.H. erstellt. Sollten Sie als ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung Unterstützung bei der Beantwortung des MDK-Prüfberichts und Bearbeitung Ihres Transparenzberichtes vor Veröffentlichung benötigen, so helfen wir Ihnen gerne.

Sprechen Sie uns bitte an:

Telefon: (030) 369 92 45 - 0, Ansprechpartner: Frank Twardowsky
Telefax: (030) 369 92 45 - 15
e-Mail: bah@bah-bundesverband.de
Anschrift: Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Cicerostraße 37
10709 Berlin


Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien seit 01.07.2009 in Kraft / MDK-Prüfanleitung liegt seit dem 25.11.2009 vor / Seit November 2009 werden MDK-Prüfergebnisse im Internet veröffentlicht
Seit Juli 2009 sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 11. Juni 2009 in der Fassung vom 30. Juni 2009 in Kraft.

In dem neuen Erhebungsbogen für MDK-Qualitätsprüfungen wurden die 49 Einzelbewertungen der Transparenzvereinbarung integriert. Insgesamt 37 Kriterien aus drei Qualitätsbereichen bilden die Gesamtnote Pflege. In dem Bereich "Kundenbefragung" fließen 12 Kriterien ein, die als separate Gesamtnote dargestellt werden.

Seit Oktober 2009 werden ambulante Pflegedienste nach dem neuen Erhebungsbogen der Qualitätsprüfungs-Richtlinien überprüft. Die Ergebnisse der Prüfberichte auf dieser Grundlage werden seit Mitte November 2009 vom MDK zur Veröffentlichung im Internet vorbereitet. Basis hierfür ist das Benutzerhandbuch DatenClearingStelle (DCS) Pflege mit Stand 27.10.2009, welches von der ITSG im Auftrag der Pflegekassen erstellt wurde. Seit dem 25.11.2009 liegt auch die bisher noch fehlende MDK-Anleitung zum Prüferhebungsbogen vor.

Alle erwähnten Dokumente sind für Mitglieder hier einsehbar.

Im B.A.H.-Pflegequalitätsmanagement-Handbuch sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien mit Erhebungsbogen - ambulant - und neuer MDK-Anleitung seit November 2009 enthalten.
zum Bestellformular für das B.A.H.-Pflegequalitätsmanagement-Handbuch


Bundesverwaltungsgericht: Altenpflegeumlage in Sachsen rechtswidrig! Streit um die sächsische Ausbildungsabgabe in der Pflege beendet!
Diese Pressemitteilung wurde vom sächsischen Landesverband der B.A.H., dem LVHS e.V., zur Verfügung gestellt.

Heute, am 29. Oktober 2009, hat das Bundesverwaltungsgericht abschließend klargestellt, dass die sächsische Altenpflege-Ausgleichsverordnung und damit das Umlageverfahren rechtswidrig ist und die Pflegeeinrichtungen in Sachsen zur Zahlung der Umlage zu Unrecht herangezogen worden sind.

Damit können weit mehr als 100 klagende Mitglieder des Landesverbandes Hauskrankenpflege Sachsen e.V. (L.V.H.S.), die einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Pflegeeinrichtung betreiben, aufatmen, weil ein mehrjähriger Rechtsstreit beendet ist...

[Lesen Sie dazu hier] 71 kB


Krankenkassen im Land Brandenburg gefährden die Qualität der Häuslichen Krankenpflege / Hilfskräfte ohne die nötige Qualifikation sollen zum Einsatz kommen / Gefährliches Sparen auf Kosten der Versicherten
B.A.H.-Pressemitteilung vom 09.09.2009
Ab Oktober 2009 könnte sich die Qualität der Häuslichen Krankenpflege im Land Brandenburg entscheidend verschlechtern.

Zu diesem Zeitpunkt soll ein Vertrag mit den Sozialstationen der Wohlfahrtspflege in Kraft treten, der den Einsatz von Pflegehilfskräften für verschiedene Leistungen der Medikamentengabe vorsieht...

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Gefährdet der Mindestlohn die Pflegebranche?
B.A.H.-Pressemitteilung vom 05.02.2009
Getrieben von der populistischen Aussage: "Vom Gehalt sollen die Beschäftigten ein Leben oberhalb der Armutsgrenze führen können", hat der Bundestag die Einführung von Mindestlöhnen auch in der Altenpflegebranche beschlossen.
Für rund 565.000 Pflegekräfte in Deutschland soll ...
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Krankenkassen zeigen sich uneinsichtig / Fehlende Vergütungsregelung gefährdet die Versorgung der Versicherten / Schiedsverfahren unvermeidbar
B.A.H.-Pressemitteilung vom 21.10.2008
Mit Wirkung zum 01. März 2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine Versorgungslücke in der Behandlungspflege geschlossen. Seitdem haben Versicherte Anspruch auf die Leistung intermittierender transurethraler Einmalkatheter (ITEK) bei neurogenen Blasenentleerungsstörungen oder myogener chronischer Restharnbildung. In der Folge galt es, diese neue Leistung angemessen in die Vergütungsregelungen auf Landesebene zu integrieren.
[Lesen Sie dazu hier] 109 kB


Brandenburg: B.A.H. legt Krankenkassen Vergütungsforderung vor / Mit 9 % Steigerung sollen ambulante Pflegedienste leistungsfähig bleiben
B.A.H.-Pressemitteilung vom 21.10.2008
Für die ambulanten Pflegedienste im Land Brandenburg geht es um die Existenz. Seit dem Jahr 2000 wurde lediglich einmal, 2005, die Vergütung um 1,5 % erhöht, um Kostensteigerungen auszugleichen. Die tatsächliche Kostenentwicklung im Bereich der Lohn- und Sachkosten war um ein Vielfaches höher.
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Richtlinien nach § 87b Absatz 3 SGB XI
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt am 19.08.2008 die Richtlinien nach § 87b Absatz 3 SGB XI zur Frage der notwendigen Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Betreuungskräfte-Richtlinien bereits genehmigt.
[Lesen Sie dazu hier] 27 kB


Empfehlungen nach § 7a Absatz 3 SGB XI
Am 29. August 2008 hat der Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV) die Empfehlungen nach § 7a Absatz 3 SGB XI betreffend die Anzahl und Qualifikation der Pflegeberater zur Sicherstellung eines den Anforderungen an die Pflegeberatung gerecht werdenden Qualifikationsniveaus beschlossen. Damit gibt der GKV personelle Anforderungen vor, welche die Pflegeberater vorweisen müssen, um dem ab dem 1. Januar 2009 bestehenden Anspruch von Versicherten auf umfassende Pflegeberatung gerecht werden zu können.
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Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI: B.A.H. fordert Anpassung der Vergütungsvereinbarungen
B.A.H.-Pressemitteilung vom 05.09.2008
Seit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zum 01. Juli 2008 gelten höhere Vergütungssätze für die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Die Vergütung beträgt nunmehr von Gesetzes wegen nicht mehr bis zu 16 € beziehungsweise 26 €, sondern bis zu 21 € beziehungsweise 31 €.
Jedoch weigern sich die Pflegekassen in fast allen Bundesländern, eine entsprechende Anpassung der Vergütungsvereinbarungen vorzunehmen. Die bestehenden Verträge sehen bisher einen Maximalbetrag von 16 € beziehungsweise 26 € vor, also die früheren gesetzlichen Obergrenzen. Als Begründung wird auf die Restlaufzeit der bestehenden Vergütungsvereinbarungen hingewiesen und betont, dass es sich um eine "bis zu"-Regelung handelt und deshalb kein Handlungsbedarf bestünde. Nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) wird dabei nicht berücksichtigt, dass die derzeitigen Vergütungen nur auf Grund der bisherigen Deckelung festgelegt und eben nicht frei vereinbart wurden.
Die B.A.H. führt deshalb ein Musterklageverfahren im Land Brandenburg und hat sich außerdem an die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gewandt. Denn Anliegen des Gesetzgebers ist es, die Beratungsbesuche adäquat zu vergüten. Aber weder die neuen, erst recht jedoch nicht die alten Vergütungssätze sind ausreichend, um die Kosten für den Beratungsbesuch, an den hohe Anforderungen an die Qualifikation des Leistungserbringers und die Qualität der Leistung gestellt werden, leistungsgerecht zu bezahlen. "Insofern sind die Pflegekassen angehalten, die neuen Höchstbeträge unbürokratisch und zeitnah umzusetzen", meint dazu Frank Twardowsky, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.).


Spezialisierte ambulante Palliativversorgung: Spitzenverbände der Krankenkassen legen Empfehlungen nach § 132 d SGB V vor
B.A.H.-Pressemitteilung vom 22.08.2008
Nach langwierigen Beratungen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen nunmehr die Empfehlungen nach § 132 d SGB V, welche die Anforderungen an den Leistungserbringer der Leistung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) festlegen, vorgelegt.
Die Empfehlungen sind unter Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, der Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entstanden. Das Ergebnis, resultierend aus zwei Beratungsterminen und gegebenenfalls abgegebenen Stellungnahmen der Beteiligten, berücksichtigt jedoch leider nicht die im Beteiligungsverfahren von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege (B.A.H. e.V.) geäußerten Bedenken...
[lesen] 93 kB

SAPV-Rahmenempfehlungen
[lesen] 59 kB


Spitzenverbände der Pflegekassen beschließen am 10.06.2008 einheitliche Maßstäbe für die Leistungsgewährung für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45 a SGB XI
Informieren Sie sich über die
  • Umsetzungsempfehlungen zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs im ambulanten Bereich und zur Feststellung eines erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung bei Heimbewohnern vom 10.06.2008
    [Lesen Sie dazu hier]

  • Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs vom 10.06.2008
    [Lesen Sie dazu hier]


Was bringt die Pflegeversicherungsreform?: Übersicht über die wichtigsten Neuerungen und Änderungen
Zum 1. Juli 2008 tritt die lang ersehnte und notwendige Reform der Pflegeversicherung (SGB XI) durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Damit verbunden sind weitreichende Neuerungen und Änderungen, über die wir Ihnen gern einen Überblick geben.
[Lesen Sie dazu hier]


B.A.H. hat jahrelangen Kampf gegen die AOK im Land Brandenburg gewonnen / die Einreichung der Verordnung häuslicher Krankenpflege nach drei Tagen führt nicht mehr zum Leistungsausschluss
B.A.H.-Pressemitteilung vom 27.05.2008
Seit Inkrafttreten der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien im Februar 2000 legte die AOK für das Land Brandenburg die für die Versicherten wichtige Regelung der Ziffer 24:
"Die Krankenkasse übernimmt bis zur Entscheidung über die Genehmigung die Kosten für die vom Vertragsarzt verordneten und vom Pflegedienst erbrachten Leistungen entsprechend der vereinbarten Vergütung nach § 132 a Abs. 2 SGB V, wenn die Verordnung spätestens an dem dritten der Ausstellung folgenden Arbeitstag der Krankenkasse vorgelegt wird."
zum Teil gegen die Versicherten und die Pflegedienste aus...
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DAK Pflegekasse und B.A.H. schließen bundesweite Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 SGB XI
B.A.H.-Pressemitteilung vom 23.05.2008
Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause durch ihre Angehörigen gepflegt. Aufgrund der demographischen Entwicklung gewinnt die qualifizierte Versorgung Pflegebedürftiger durch Angehörige und ehrenamtlich Pflegende zunehmend an Bedeutung. Für diese verantwortungsvolle aufopfernde Tätigkeit benötigen die Pflegepersonen eine kompetente Anleitung und tatkräftige Unterstützung.
Seit dem 1. April 2008 werden die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege (B.A.H.) ausgebildeten Pflegeberater nunmehr auch für die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) tätig, um den pflegenden Personen von primär DAK-Versicherten diese Hilfe zuteil werden zu lassen...
[lesen] 165 kB


Pflegereform
Bundestag verabschiedet Pflegereform / Länder sollen über Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden
Am Freitag, dem 14. März 2008, hat der Bundestag in Dritter Lesung nunmehr das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Lesen Sie dazu die Stellungnahme der B.A.H.
[lesen] 133 kB

Weitere Informationen finden Sie hier (www.bmg.bund.de)
[lesen]


Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Die Richtlinie zur Verordnung von SAPV wurde am 11. März 2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist einen Tag später, also am 12. März 2008 in Kraft getreten. Danach haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Diese spezielle Versorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.

Pressemitteilung der B.A.H. vom 11. März 2008
[lesen] 94 kB

Nach Inkrafttreten der Richtlinie beginnt nun die Erarbeitung der Empfehlungen nach § 132d SGB V, wonach die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich unter Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, der Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung insbesondere die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung festlegen sollen. Parallel dazu könnte es für potentielle Leistungserbringer aber bereits jetzt sinnvoll sein, in SAPV-Vertragsgespräche mit den Krankenkassen einzutreten. Dabei unterstützt die B.A.H. Sie gern. Bei Interesse an der Tätigkeit auf dem Gebiet der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung bitten wir Sie daher, mittels nachfolgendem Formular Kontakt mit uns aufzunehmen.

Kontaktformular
[lesen] 31 kB

Die Richtlinie zur SAPV finden Sie hier:
[lesen]


Modellprojekt "Mobile Praxisassistentin" startet in Sachsen-Anhalt / B.A.H. fordert verstärkte Einbindung der ambulanten Pflegedienste ins Modellvorhaben
B.A.H.-Pressemitteilung vom 11.03.2008
Seit Dezember 2007 läuft nun auch in Sachsen-Anhalt ein dreijähriges Modellprojekt, das durch den Einsatz von mobilen Praxisassistentinnen der ärztlichen Unterversorgung von Patienten in strukturschwachen Regionen entgegenwirken soll. Ende Februar 2008 stellte das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen- Anhalt, das die begleitende Forschung des Vorhabens finanziert, das Projekt vor. Die mobilen Praxisassistentinnen sind in diesem zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und der AOK Sachsen-Anhalt geschlossenen Modellvorhaben in drei Regionen tätig...
[lesen] 92 kB


Modellprojekt "Gemeindeschwester" im Land Brandenburg läuft aus: B.A.H. fordert verstärkte Einbindung der ambulanten Pflegedienste in die Versorgungsstrukturen
B.A.H.-Pressemitteilung vom 07.03.2008
Das brandenburgische Modellprojekt "Gemeindeschwestern im Medizinischen Ärztezentrum Lübbenau", das durch den Einsatz von Gemeindeschwestern der Unterversorgung von Patienten in strukturschwachen Regionen entgegenwirken soll, neigt sich dem Ende entgegen. Im Verlaufe des nunmehr 2,5-jährigen Projektes wurden bislang mehr als 250 Patienten durch die Gemeindeschwestern in mindestens 2.250 Hausbesuchen besucht. Dadurch erlebten die Hausärzte eine Entlastung und konnten sich stattdessen anderen Patienten widmen...
[lesen] 90 kB

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Die Richtlinie zur Verordnung von SAPV wurde am 11. März 2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist einen Tag später, also am 12. März 2008 in Kraft getreten. Danach haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Diese spezielle Versorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.

Pressemitteilung der B.A.H. vom 11. März 2008
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Nach Inkrafttreten der Richtlinie beginnt nun die Erarbeitung der Empfehlungen nach § 132d SGB V, wonach die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich unter Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, der Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung insbesondere die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung festlegen sollen. Parallel dazu könnte es für potentielle Leistungserbringer aber bereits jetzt sinnvoll sein, in SAPV-Vertragsgespräche mit den Krankenkassen einzutreten. Dabei unterstützt die B.A.H. Sie gern. Bei Interesse an der Tätigkeit auf dem Gebiet der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung bitten wir Sie daher, mittels nachfolgendem Formular Kontakt mit uns aufzunehmen.

Kontaktformular
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Die Richtlinie zur SAPV finden Sie hier:
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