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Aktuell

Pressemitteilung | 02. April 2012
B.A.H.: Pflege-Neuausrichtungsgesetz ist ein Zwischenschritt mit Ecken und Kanten
„Mit dem Kabinettsbeschluss ist die vieldiskutierte Pflegereform der schwarz-gelben Regierungskoalition nun zum greifen nah”, äußert sich Frank Twardowsky, Geschäftsführer der B.A.H.. „Anders als sein Vorgänger hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr seinen Worten Taten folgen lassen. Allerdings ist nicht das drin was drauf steht. Es ist keine Neuausrichtung, sondern kann nur ein Zwischenschritt auf dem Weg hin zu einer umfassenden Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sein”, so Twardowsky weiter.
[Lesen Sie dazu hier] 67 kB

30.März 2012
Modellvorhaben zur Delegation: Ärztliche Aufgaben sollen an Pflegefachkräfte übertragen werden
Im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (2008) wurde die so genannte Modellklausel nach § 63 SGB V eingeführt. Wunsch des Gesetzgebers war es die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonal voranzubringen. Nach dreijähriger Beratung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20.10.2011 einstimmig hierzu eine Richtlinie verabschiedet. In Modellprojekten können künftig heilkundliche Tätigkeiten von speziell ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden. Im Rahmen eines Therapieplans kann ein Arzt genau definierte Aufgaben an eine Pflegekraft übertragen, die diese dann selbstverantwortlich ausübt.

Diese Modellprojekte beziehen sich auf die Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus Typ I und II, Hypertonus, chronischen Wunden und Demenzerkrankung und sind auf acht Jahre angesetzt. Also ein langer Zeitraum, der vermutlich auch benötigt wird um die Wogen zu glätten, denn aus der Ärzteschaft heraus wehte ein starker Wind. Das Motto der Ärzte lautete Delegation nein, Substitution ja. Ob die Modellversuche die gewünschten Ergebnisse und damit auch die Aufwertung des Pflegefachberufes bringen, wenn Ärzte ihr Revier weiterhin hart verteidigen, wird sich zeigen.

Zur Umsetzung der Modellphasen bedarf es abermals weitergebildeter Pflegefachkräfte. Geplant ist, für jede der fünf Krankheitsbilder ein eigenes Curriculum zu entwerfen. Außerdem können die Modelle sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich umgesetzt werden. Krankenkassen können Modellverträge mit Leistungserbringern und Pflegekräften abschließen. Auch die KVen können mit den Kostenträgern Modellverträge vereinbaren. Das BMG hat die G-BA Richtlinie für Modelle zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten zur selbständigen Ausübung der Heilkunde bereits genehmigt. Die in Kraft getretenen G-BA Richtlinien finden Sie hier:

Beschlusstext323 kB

Tragende Gründe zum Beschluss1 MB

Prüfung gem. § 94 SGB V durch das BMG81 kB

Pressemitteilung | 22. März 2012
B.A.H.: AGnES II ist als reines Arztmodell überflüssig!
Laut der Brandenburgischen Gesundheitsministerin Anita Tack (LINKE) habe das "Brandenburger Modell - AGnES II" den Testlauf bestanden und könne nun landesweit wirksam werden.
Dazu äußert sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) abermals kritisch: "Die Ministerin ist mit AGnES II auf dem Holzweg, denn sie kolportiert ein reines Arztmodell" und damit eine unnötige Doppelstruktur, so Frank Twardowsky, Geschäftsführer der B.A.H..
Dem Bedarf von AGnES II muss nach logischen Gesichtspunkten eine Absage erteilt werden. Es liegt auf der Hand, dass Ärzte insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftigen Delegationsausweitung ärztlicher Tätigkeiten eine eigene Struktur aufbauen wollen, denn AGnES II bleibt bei Ärzten oder Ärztenetzen angestellt. Dies wird nach Ansicht der B.A.H. durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen in irriger Annahme unterstützt.
[Lesen Sie dazu hier] 58 kB

16. Januar 2011
Eckpunkte der Bundesregierung zur Pflegereform verabschiedet
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform am 16.11.2011 Eckpunkte beschlossen und damit noch im Superjahr der Pflege etwas vorgelegt. Bereits anderthalb Wochen zuvor einigten sich die jeweiligen Spitzen der Koalition auf einen kurzweiligen Kompromiss für die Finanzierung der Pflegeversicherung. Zum 1. Januar 2013 soll der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,1 % steigen. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung Mehreinnahmen in der Pflegeversicherung von rund 1,1 Milliarden €, die direkt in die Verbesserung der Leistungen für an Demenz erkrankte fließen sollen.
Die B.A.H. begrüßt diesen ersten wichtigen Schritt. Gleichwohl ist völlig klar, dass nun eine umfassende Weiterentwicklung der Pflegeversicherung folgen muss. Insofern erntet schwarz-gelb aus allen Richtungen heftige Kritik, denn die zwei überfälligen Kernthemen einer Reform, die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung und die Erneuerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden weiter auf die lange Bank geschoben.
Nach Aussagen der Bundesregierung kommt für die langfristige Finanzierung eine staatlich geförderte freiwillige Pflegezusatzversicherung, im Sinne der Riester-Rente. Aber bereits ab 2013 soll die private Pflegeversicherungen steuerlich gefördert werden. Details hierzu sind bisher völlig unklar. Der Beirat, welcher bereits in den Jahren 2008/2009 im Auftrag der alten Bundesregierung Empfehlungen zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erarbeitet hatte, erhält erneut einen Auftrag, die weiteren notwendigen Arbeiten hieran bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode abzuschließen.
Das Eckpunktepapier finden Sie hier. Eine ausführliche Aufarbeitung zu den parteipolitischen Positionierungen für eine Pflegereform finden Sie in unserem kommenden Verbandsmagazin, dem B.A.H.-Report.

Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Pflegereform
[Lesen Sie dazu hier...]15 kB


14. November 2011
Screening von Dekubitus- & Kontrakturrisiko
Hier finden Sie eine neue B.A.H.-Arbeitshilfe zur Risikoeinschätzung von Kontrakturen und Dekubitus. Bei der Dekubitusrisikoeinschätzung wird gem. der Aktualisierung des Expertenstandard nun vermehrt Wert auf die Einschätzung der Fachkraft gelegt. Auch wenn Risikoskalen wie nach BRADEN oder NORTON weiterhin geführt werden können, hat die Fachkraft die Ergebnisse stets mit der eigenen Einschätzung abzugleichen. Die Arbeitshilfe trägt dem Rechnung.
Die Arbeitshilfe ist für Mitglieder hier einsehbar.

14. November 2011
Pflegenoten-Checkliste für die Dokumentation
Die Pflegenoten werden in der MDK Prüfung hauptsächlich auf Basis der Pflegedokumentation ermittelt. Mit der B.A.H.-Checkliste können Sie sich optimal auf die kommende MDK Prüfung vorbereiten, indem Sie die zielgenau die Aussagekraft Ihrer Dokumentation überprüfen. Die B.A.H. Checkliste lotst Sie dabei durch die anfallenden Fragen.
Die Arbeitshilfe ist für Mitglieder hier einsehbar.

Pressemitteilung | 13. September 2011
B.A.H. Landesverband Sachsen-Anhalt informiert über das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA) und die Auswirkungen auf ambulant betreute Wohnformen.
Der Landtag Sachsen-Anhalt hat am 09.12.2010 das WTG LSA beschlossen. Seit dem 17.02.2011 ist es in Kraft. Dieses Gesetz löst die meisten Regelungsteile des Bundesheimgesetzes ab. Bei der Entwicklung des WTG LSA standen u. a. Versorgungsformen im besonderen Fokus, die bisher nicht erfasst werden konnten, wie z. B. ambulant betreute Wohngemeinschaften.
[Lesen Sie dazu hier] 52 kB

Pressemitteilung | 19. August 2011
Hohe Kosten für MDK-Wiederholungsprüfung
Ambulante Pflegedienste in Sachsen-Anhalt Willkür der Pflegekassen ausgeliefert. B.A.H. kritisiert: Pflegekassen verfehlen in Sachsen-Anhalt die gesetzliche Intention der kostenpflichtigen Wiederholung der MDK-Qualitätsprüfung. Die Begründung zur Durchführung und die entstandenen Kosten sind äußerst fragwürdig und bedürfen zügig einer abschließenden Klärung.
[Lesen Sie dazu hier] 54 kB

Rechnungsstellung von Pflegeberatungseinsätzen gem. § 37 Abs. 3 SGB XI
Vereinbarung eines Vergütungssatzes gem. § 89 SGB XI mit den Pflegekassen ist unzulässig, ebenso die Rechnung über den pauschalen Höchstsatz.

Aus dem aktuellen Urteil des BSG vom 17.12.2009 (B 3 P 3/08 R) ergibt sich, dass die Pflegedienste und Pflegekassen schon von Gesetzes wegen nicht berechtigt sind, die Vergütung für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch generelle Vereinbarungen festzulegen. Diese Leistung und deren Vergütung ist der „Dispositionsbefugnis der Vertragsparteien entzogen”.

Daraus lässt sich schließen, dass die Pflegekassen künftig einen konkreten Nachweis zur Abrechnung verlangen werden.
Finden Sie hier die Arbeitshilfe der B.A.H. mit Empfehlungen, wie Sie künftig die Rechnung stellen sollten...

Pressemitteilung | 04. August 2011
Rahmenempfehlungen für Häusliche Krankenpflege: B.A.H. spricht sich für Wiederaufnahme der Bundesverhandlungen aus.
Gleichwohl vordringliche gesetzliche Aufgaben nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (2008) noch immer nicht durch die Pflegeselbstverwaltung abgeschlossen werden konnten und eine weitere Pflegereform in den Startlöchern steht, darf darüber hinaus der ambulante Krankenpflegebereich nicht vergessen werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) spricht sich dafür aus noch in diesem Jahr mit neuen Gesprächen zu Bundesempfehlungen zu beginnen.
[Lesen Sie dazu hier] 48 kB

Maßstäbe und Grundsätze zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der Pflege gem. § 113 SGB XI | 29.06.2011
Die B.A.H. hat als maßgeblicher Bundesverband die Verhandlungen der Pflegeselbstverwaltung zu den o.g. Qualitätsgrundsätzen (MuG's) entscheidend mitgestaltet. Die bereits Ende 2008 begonnenen Verhandlungen mit den Kassenverbänden endeten nach intensiven Bemühungen letztlich in der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Bundeschiedsstelle Qualitätssicherung. Die Qualitätsgrundsätze wurden für die Bereiche ambulant, vollstationär und zu den Anforderungen für Prüfinstitutionen zur Durchführung gleichwertiger Qualitätsprüfungen verhandelt und geschiedst. Nunmehr werden die Ergebnisse der neuen Qualitätsgrundsätze im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit unmittelbar verbindlich.

Die MuG's für den ambulanten und vollstationären Bereich stellen jetzt klar, dass die Inhalte künftig bei allen weiteren Verhandlungen (Rahmenverträge und Vergütungen, etc.) zu berücksichtigen sind. In der Vergangenheit konnten viele Qualitätsanforderungen nur schwer in Vergütungsverhandlungen argumentiert werden, da die Kostenträger die Verbindung der in den Qualitäts-Prüfrichtlinien (QPR) formulierten Anforderungen mit der Preisgestaltung immer abgestritten haben. Es ist nicht zuletzt dem hartnäckigen Einsatz der B.A.H. zu verdanken, dass diese Klarstellung nunmehr erfolgt ist. Damit ist dem Verband die Möglichkeit an die Hand gegeben, die seit 1995 gestiegenen Anforderungen bei Verhandlungen in die Struktur der Leistungskomplexe und Preise der Verträge im SGB XI einzubringen. Dazu gehören auch die Anforderungen aus den Pflege-Transparenzvereinbarungen, die mit einem erheblich höheren Dokumentationsaufwand einhergehen. Denn formal bauen die PTVen eigentlich auf den MuG's auf.
[Bitte lesen Sie hier weiter...]139 kB

Schiedsspruch505 kB

MuG ambulant59 kB

MuG stationär66 kB

MuG Zertifizierung37 kB

1. Berliner Pflegekongress | 06.06.2011
 

Der 1. Berliner Pflegekongress fand vom 03. - 04. Juni 2011 mit einem vielfältigen Programm in Kooperation u. a. mit der A.G.H. Berlin e.V. und der B.A.H. e.V. im Roten Rathaus Berlin statt. Die AGH Berlin und die B.A.H. präsentierten sich mit einem Stand und erklärten einer Vielzahl interessierter Teilnehmer die umfangreichen Dienstleistungen und ideelle Arbeit des Landes- und Bundesverbandes.

Der Stand wurde u.a. von den Vorständen der AGH Berlin, Frau Just und Frau Klingner betreut.

Die AGH Berlin hatte für ihre Mitglieder die Eintrittsgebühren übernommen, was rege in Anspruch genommen worden ist.

Der Geschäftsführer der AGH Berlin, Frank Twardowsky, resümierte nach dem Kongress: "Berlin widmet sich als letzter Stadtstaat einem eigenen Pflegekongress. Offenbar haben viele Pflegekräfte und Unternehmer auf diesen Kongress gewartet, denn die Teilnehmerzahlen sind höher als erwartet. Wir erwarten, dass der Kongress in den kommenden Jahren stark wachsen wird. Die AGH Berlin und der Bundesverband der AGH Berlin, die B.A.H. werden die Kongressinitiatoren entsprechend weiterhin als Kooperationspartner unterstützen.

Pressemitteilung | 06. Mai 2011
Ärzteanschreiben der AOK Nordost
B.A.H. erklärt Informationsmaßnahme der AOK Nordost an niedergelassene Ärzte zur Häuslichen Krankenpflege für rechtswidrig. Pflegedienste werden gezielt in ein schlechtes Licht gerückt.
[Lesen Sie dazu hier] 52 kB

Pressemitteilung | 29. April 2011
Ausländische Hilfskräfte
Um den personellen und finanziellen Herausforderungen im Pflegewesen zu begegnen spricht CDU/CSU nun aus, was viele bereits denken: Ausländische Betreuungskräfte in der Häuslichkeit als Billiglohnpfleger legalisieren. Für die B.A.H. würde mit dieser Maßnahme bereits frühzeitig ein Strich unter einen Prozess der sozialen Verrottung in der Pflege gezogen. Tiefer geht es dann nicht mehr.
[Lesen Sie dazu hier] 53 kB

Pressemitteilung | 14. Februar 2011
Stärkung pflegender Angehöriger: B.A.H. fordert eine Förderung des gemischten Pflegearrangements, sowie verpflichtende Schulungs- und Anleitungsleistungen in der Häuslichkeit.
Bundesgesundheitsminister Rösler wird bei den grundlegenden Entscheidungen zur Reform der Pflegeversicherung nicht daran vorbeikommen, pflegenden Angehörigen maßgeblich unter die Arme zu greifen. Die Abnahme der familialen Pflege ist nicht nur den Veränderungen der Familienstruktur durch Kinderlosigkeit, etc. geschuldet, sondern insbesondere durch die zurückgehende Bereitschaft zur Pflege aufgrund der Vereinigung von Beruf und Pflege, sowie Flexibilität und Mobilität verursacht.
[Lesen Sie dazu hier] 53 kB

Muster-Arbeitsvertrag
Die B.A.H. bietet Ihnen einen vollständig überarbeiteten Muster-Arbeitsvertrag an. Dieser beinhaltet die aktuellsten arbeitsrechtlichen Möglichkeiten. So wurde beispielsweise ein nachverträgliches Wettbewerbsverbot eingefügt. Weitere Neuerungen beziehen sich u. a. auf die Pflegearbeitsbedingungenverordnung. So bezieht sich der Mindestlohn z. B. auf die vertragliche Normalleistung. Nicht dazu gehören solche Lohnbestandteile, wie z. B. Zulagen oder Zuschläge, die bezogen auf die Arbeitsleistung davon abweichen...
Der Musterarbeitsvertrag ist für Mitglieder hier einsehbar.

Pressemitteilung | 01. Februar 2011
Fachkraftmangel in der Pflege
B.A.H. fordert Politik auf, alle Register für ein ministeriumsübergreifendes Lösungspaket zu ziehen, welches auf Nachhaltigkeit setzt. In das Zentrum der Betrachtung müssen die maßgeblichen Fehlentwicklungen der vergangenen 10 Jahre gestellt werden. So z. B. die ungenügende Preisentwicklung und die sich als teuer herausstellende Ignoranz des Grundsatzes ambulant vor stationär. An der Wahrheit, dass die Löhne massiv steigen müssen, kommt keiner mehr vorbei. Ebenso nicht daran, dass Ausbildungskosten endlich solidarisch geregelt und in den kommenden Jahren Plätze zudem gefördert oder subventioniert werden müssen. Der Lackmustest wird sein, inwiefern es uns gelingt, abgewanderte Fachkräfte zurückzugewinnen. Dieser Erfolg wäre wichtiger, als den Blick nach Asien zu richten.
[Lesen Sie dazu hier] 61 kB

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von "häuslicher Krankenpflege" nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V gültig ab 15.01.2011
Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie ist wieder einmal überarbeitet worden. Die neue Fassung tritt am 15.01.2011 in Kraft. Nachfolgend können Sie die Änderung vom 21.10.2010 zur Richtlinie vom 26.06.2010 sowie die "Tragenden Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie: Nr. 31 des Leistungsverzeichnisses ("Verbände"), vom 31.10.2010" und die Richtlinie vom 26.06.2010 downloaden.

Beachten Sie insbesondere, dass das "Abnehmen eines Kompressionsverbandes" jetzt verordnungsfähig ist.

Wie bisher ist die Leistungsübersicht nicht abschließend. Gemäß § 1 "Grundlagen" der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie "sind auch nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführte Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege im Sinne von § 37 SGB V in medizinisch zu begründenden Ausnahmefällen verordnungs- und genehmigungsfähig, wenn sie Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans sind, im Einzelfall erforderlich und wirtschaftlich sind und von geeigneten Pflegekräften erbracht werden sollen..."

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von "häuslicher Krankenpflege" nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V gültig ab 15.01.2011
[lesen] 216 kB


Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie zu "Verbänden", vom 21.10.2010 - Inkrafttreten: 15.01.2011
[lesen] 274 kB

Tragende Gründe
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Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie zu "Blutdruckmessung", vom 21.10.2010 - Inkrafttreten: 15.01.2011
[lesen] 244 kB

Tragende Gründe
[lesen] 52 kB


Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie "Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege", vom 21.10.2010 - Inkrafttreten: 15.01.2011
[lesen] 255 kB

Tragende Gründe
[lesen] 35 kB

Pressemitteilung | 02. Dezember 2010
B.A.H. nennt Prüfsteine für Pflegereform: Preisdumping verhindern, Fachkräfte gewinnen, Verbesserung der Pflegesituationen von pflegebedürftigen Menschen, pflegende Angehörige und ambulante Dienste stärken
Die Koalitionsspitzen der Bundesregierung warfen sich zuletzt noch beim Thema Pflege Lustlosigkeit vor. Damit dürfte es ab Dezember 2010 vorbei sein und die Öffentlichkeit rege einen beginnenden Reformprozess wahrnehmen. So wird bis Ende des Jahres eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt. Die vom Bundesgesundheitsminister Dr. Phillip Rösler am 07.12.2010 ausgerichtete Dialogveranstaltung bildet den Auftakt für Fachleute und Verbände. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) macht zu Reformbeginn deutlich, dass alle Vorhaben auf das Grundprinzip der Verbesserung der Pflegesituationen von pflegebedürftigen Menschen und der Absicherung des Pflegerisikos ausgerichtet sein müssen. ...
[Lesen Sie dazu hier] 59 kB

Pressemitteilung | 01. November 2010
Pflegenoten: B.A.H. begrüßt Untersagung von Warnhinweisen und Risikokriterien bei der Veröffentlichung eines Transparenzberichtes.
Das Sozialgericht Detmold hat mit einer Zwischenentscheidung einstweilen die Veröffentlichung von Warnhinweisen und Risikokriterien eines Transparenzberichtes im Internet untersagt. Hintergrund: Der "AOK-Pflegeheimnavigator" hatte hierzu eine vertraglich nicht abgestimmte Sortierfunktion geboten.
Dazu Frank Twardowsky, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.): "Die Kritik an den Pflegenoten ist von allen Seiten groß. Aber das einseitige Durchsetzen der Interessen einer Vertragspartei ist offensichtlich nicht nur illegal sondern auch schlechter Stil."...
[Lesen Sie dazu hier] 169 kB

Pressemitteilung | 01. Oktober 2010
B.A.H. e.V. warnt: Pflegeeinrichtungen schenken Mindestlohn zu wenig Aufmerksamkeit und erkennen die wirtschaftlichen Risiken nicht - Zollbehörden beginnen mit Prüfungen
Pflegedienste sind bei Unterschreitung des Mindestlohnes akuten wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, denn die Zollbehörden haben unlängst Personal aufgestockt und mit den Prüfungen begonnen. Bereits das Landgericht Magdeburg hatte mit Urteil vom 29.06.2010 (Az.: 21 Ns 17/09) festgestellt, dass die Unterschreitungen des Mindestlohns zu rückwirkenden Nachzahlungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern führt. Je nach Verstoß sieht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bei Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe 30.000 € bis 500.000 € vor. Sogar Freiheitsstrafen sind möglich...
[Lesen Sie dazu hier] 33 kB

Die B.A.H. bietet eine erweiterte Arbeitshilfe, sowie dreistündige Workshops für Inhaber, Gesellschafter und Leitungspersonal an.
Arbeitshilfe 66 kB

Weitere Workshops in Ihrem Bundesland erfragen Sie bitte telefonisch oder per Mail bei der B.A.H.: 030 369 93 45 0 / bah@bah-bundesverband.de

30. September 2010
Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV)
Stellungnahme der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. unterstreicht die B.A.H.-Auffassung zur Weiterentwicklung der PTVen. Wenn eine Aussetzung der Veröffentlichung von Pflegenotenberichten politisch nicht möglich ist, obwohl umfassender Änderungsbedarf vorliegt, darf kein vorschnelles Änderungsbegehren nur um des Änderungswillens wegen die bisher ungelösten und zentralen Punkte übergehen.
[Lesen Sie dazu hier] 2 MB

Pressemitteilung | 02. September 2010
Pflegenoten: B.A.H. sieht sich bei Forderung nach fachlich fundierter Überarbeitung durch Sozialgericht Münster bestätigt.
Das Sozialgericht Münster (SG Münster) hat erstmals die Rechtswidrigkeit der Pflegenoten erklärt und die Zulässigkeit der Pflege-Transparenzvereinbarung für Pflegeheime (PTVS) abgeurteilt (AZ: S6P111 10). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits Ende Mai 2010 wurde in diesem Fall die Veröffentlichung per einstweiliger Anordnung untersagt. Die Begründung stützt sich u. a. auf den offiziellen wissenschaftlichen Evaluationsbericht zur PTV. Darin wurden klare Aussagen in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Pflegenoten getroffen, welche sich auf das Prüfinstrument, die Durchführung der Prüfung und die Berechnung nebst Darstellung der Ergebnisse beziehen. Insgesamt wird eine grundsätzliche Überarbeitung empfohlen. Die bisher vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und der Mehrzahl der Leistungserbringerverbände postulierten Überarbeitungsschritte für das Jahr 2010 erfüllen diesen Anspruch allerdings bei Weitem nicht. Insofern warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) vor der Verwässerung des notwendigen Handlungsbedarfs, wenn von kurz-, mittel- und langfristigen und insbesondere schrittweisen Veränderungen die Rede ist....
[Lesen Sie dazu hier] 34 kB

Begleitschreiben zur Pressemitteilung zum SG Urteil Münster
[Lesen Sie dazu hier] 49 kB

Urteilsbegründung PTV nicht rechtskräftig
[Lesen Sie dazu hier] 31 kB

Diskutieren Sie dieses Thema hier im B.A.H.-Forum.

Pressemitteilung | 27. August 2010
Bundesschiedsstelle bestätigt gestiegene Anforderungen an die Qualitätssicherung von Pflegeeinrichtungen
Am 25. August 2010 hat sich die Pflegeselbstverwaltung in Berlin in die vom Bundesgesetzgeber mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) vorgesehene Bundesschiedsstelle Qualitätssicherung begeben. Diese hatte über die so genannten Qualitätsgrundsätze für die ambulante und vollstationäre Pflege zu entscheiden. Diese neuen Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) gem. § 113 SGB XI lösen die seit 1996 bestehenden MuG gemäß § 80 SGB XI ab. Dabei konnte endlich abschließend festgesetzt werden, dass sich die Qualitätsanforderungen gegenüber der Altvereinbarung deutlich weiterentwickelt haben. Davon zeugt schließlich auch die neue Bezeichnung der Vereinbarung, da nicht mehr nur von Pflegequalität, sondern weitergehender von "Qualität" und "Qualitätsmanagement" die Rede ist.
Frank Twardowsky, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) war für den als anerkannten Vertragspartner geltenden Bundesverband als Schiedsstellenmitglied benannt. Sein Resümee: "Das ist ein guter Tag für die Pflege in Deutschland gewesen...
[Lesen Sie dazu hier] 34 kB

Pressemitteilung | 18. August 2010
Pflegetransparenzvereinbarungen: Keine verlässlichen Bewertungen in Aussicht
Gemeinsame Pressemitteilung B.A.H., ABVP und VDAB
Auf Grundlage des Abschlussberichts der Evaluation haben die Verbände ABVP, B.A.H. und VDAB der Pflege-Selbstverwaltung einen Antrag auf grundsätzliche Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarungen vorgelegt und um einen deutlichen Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse geworben.
Die Mehrheit der Leistungserbringerverbände verweigerte gemeinsam mit den Kostenträgern in der gestrigen Plenumssitzung in Berlin die Abstimmung über diesen Antrag. Unter Protest haben daraufhin die Antrag stellenden Verbände die Sitzung verlassen...
[Lesen Sie dazu hier] 68 kB

Eckpunktepapier der Verbände ABVP, B.A.H. und VDAB zur Überarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarungen
[Lesen Sie dazu hier] 23 kB

Pflegenoten Wissenschaftlicher Evaluationsbericht
[Lesen Sie dazu hier] 5 MB

Pressemitteilung | 26. Juli 2010
Pflegenoten - Gesetzlicher Auftrag zur Transparenz so nicht erfüllbar
VDAB, ABVP und B.A.H von Evaluationsbericht bestätigt
Vergangene Woche wurde der Abschlussbericht zur Evaluation der bisherigen Ergebnisse der Pflegetransparenzvereinbarungen vorgelegt. Darin üben die für den Bericht verantwortlichen Wissenschaftler fundamentale Kritik. In ihrem Fazit sind sie der Auffassung, dass sich mit dem gewählten Prüfsystem und mit der vereinbarten Methode die Qualität der Pflegeleistungen nicht abbilden lässt...
[Lesen Sie dazu hier] 70 kB

Einführung eines Mindestlohns in der Pflegebranche zum 01. August 2010
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 24. bzw. 28. 4. 2009 branchenbezogene Mindestlöhne durch Veränderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG) eingeführt. Eine Regelung zu den Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche findet sich in §§ 10 ff. AEntG. Demnach können Regelungen über das Mindestentgelt und den Mindesturlaub nach §§ 11 Abs.1 i.V.m. § 5 Nr. 1 und 2 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt werden... (Zur Ansicht des vollständigen Beitrages klicken Sie bitte hier ).

Schrheiben des Bundeministerium für Arbeit und Soziales
[Lesen Sie dazu hier] 62 kB

Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche
[Lesen Sie dazu hier] 46 kB

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
[Lesen Sie dazu hier] 31 kB

Sozialgerichte stoppen Veröffentlichung von Transparenzberichten
Die Sozialgerichte Münster und München haben in einer Reihe von Entscheidungen die Pflegekassen im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet oder in sonstiger Weise zu unterlassen. Andere Sozialgerichte haben entsprechende Anträge dagegen abgelehnt. Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Veröffentlichung der Transparenzberichte ist derzeit also noch nicht geklärt. Bei unwahren Feststellungen im Transparenzbericht haben Pflegeeinrichtungen jedenfalls überwiegend gute Chancen, die Veröffentlichung der Ergebnisse zu verhindern... (Zur Ansicht des vollständigen Beitrages klicken Sie bitte hier ).

Diese Zusammenfassung hat Herr Rechtsanwalt Dr. Groß im Auftrag der B.A.H. erstellt. Sollten Sie als ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung Unterstützung bei der Beantwortung des MDK-Prüfberichts und Bearbeitung Ihres Transparenzberichtes vor Veröffentlichung benötigen, so helfen wir Ihnen gerne.

Sprechen Sie uns bitte an:

Telefon: (030) 369 92 45 - 0, Ansprechpartner: Frank Twardowsky
Telefax: (030) 369 92 45 - 15
e-Mail: bah@bah-bundesverband.de
Anschrift: Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Cicerostraße 37
10709 Berlin

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Neue Leistungen für B.A.H. Mitglieder 29.02.2012 MDK Prüfung: B.A.H.-Arbeitshilfe zum Anhörungsverfahren gem. § 115 Abs. 2 SGB XI Das von Gesetz wegen her eingeräumte Recht der Pflegeeinrichtung zu den im Qualitätsprüfbericht formulierten Empfehlungen des MDK Stellung zu nehmen, ist im besonderen Maße eine Notwendigkeit. Auch im Prüfjahr 2012 erhalten Sie nach der MDK-Prüfung von den Landesverbänden der Pflegekassen wieder die Aufforderung, sich hierzu ausführlich zu äußern. Diese Arbeitshilfe unterstützt Sie zusätzlich zu unserer fachlichen Beratung. 29.02.2012 B.A.H.-Arbeitshilfe zum Pflegestufenmanagement (Muster-Widerspruch) Wenn nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit gem. § 14 SGB XI die Pflegebedürftigkeit nicht anerkannt oder eine zu niedrige Pflegestufe beschieden wurde, besteht Handlungsbedarf. Der Pflegedienst sollte den Pflegebedürftigen zur Durchsetzung seiner Ansprüche im Widerspruchsverfahren unterstützen. Da die Begründung eines Widerspruchs mitunter sehr zeitaufwändig sein kann, bietet die B.A.H. ihren Mitgliedern neben der Beauftragung eines Sachverständigengutachtens eine umfassende Arbeitshilfe hierzu an. 01.01.2012 Beratung über Risiken in der Pflege Der Nachweis von Beratungsleistungen zu Risiken ist ein häufiges Problem bei Qualitätsüberprüfungen durch den MDK. Die B.A.H. empfiehlt seit 1,5 Jahren den Einsatz von Informationsblättern, welche grundsätzlich immer zu Beginn der Versorgung (Erstbesuch) zum Einsatz kommen sollen. Darüber hinaus sollten weitere Beratungsinhalte, Beteiligte und Absprachen in einem Beratungsprotokoll festgehalten werden. Finden Sie bitte Informationsblätter und ein Beispiel für das Beratungsprotokoll hier. 07.07.2011 Pflegegutachten zur Erstellung von Widersprüchen nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit gem. § 14 SGB XI und bei Kostenübernahmen der Sozialhilfeträger
B.A.H. - Report 11.10.2011 Zur aktuellen Ausgabe des B.A.H.-Report.
Ausgabe 19/ 2011
Aktuelles / Termine 17.04.2012 / B.A.H. auf Bundesebene Weiterführung der Sondierungsgespräche zu Rahmenempfehlungen zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege nach § 132a Abs. 1 SGB V / GKV-Spitzenverband


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