Existenzgründer
Die B.A.H. ist Ihr bundesweiter organisierter kompetenter Berufsverband für die Existenzgründung in den Bereichen:
Diesen entnehmen Sie bitten der aktuellen Beitragsordnung. Als Existenzgründer ambulanter Dienste oder voll-/teilstationärer Einrichtungen sprechen Sie uns bezüglich eines Sonderbeitrags einfach an.
Die B.A.H. erhebt einen Aufnahmebeitrag für neue Mitglieder in Höhe von 500,00 €. Der Aufnahmebeitrag kann auf schriftlichem Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Hierüber entscheidet der B.A.H.-Geschäftsführer.
Die Mitgliedsbeiträge sind unabhängig von der Patienten- oder Mitarbeiteranzahl!
Zur B.A.H.: Neben der umfassenden Bereitstellung von Informationen, dem Angebot spezieller Dienstleitungen und der individuellen fachlichen Beratung unserer Mitglieder verfolgt die B.A.H. folgende übergeordneten Ziele:
- Ambulanten Pflegedienste
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegeheime
- Umfassende Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, persönliche Beratung, Checklisten und Musterschreiben
- Beste Vertragsbedingungen mit Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Krankenkassen
- Beratung bei der Vertragsumsetzung
- Sozialrechtliche Beratung durch unseren Rechtsanwalt
- Beratung im Bereich Arbeitsrecht
- Beratung im Bereich der Umsetzung der Pflege und zur Pflegequalität
- Existenzgründer erhalten auf Wunsch im ersten Jahr eine kostenfreie Beurteilung (Audit) Ihres Qualitätsmanagements
- Beratung zur Weiterentwicklung Ihrer Leistungen
- Qualitäts-Musterhandbuch
- Muster-Verträge (Pflegevertrag, Arbeitsverträge, WG-Verträge, etc.)
- Zugang zu vielfältigen Arbeitshilfen
- Fortbildungen zu reduzierten Mitgliederpreisen
- Vielfältige Einkaufsvorteile (Kfz-Hersteller und viele andere Dienstleister)
- Bestens informiert über Rundschreiben und unsere Verbandszeitschrift „B.A.H.-Report”
Diesen entnehmen Sie bitten der aktuellen Beitragsordnung. Als Existenzgründer ambulanter Dienste oder voll-/teilstationärer Einrichtungen sprechen Sie uns bezüglich eines Sonderbeitrags einfach an.
Die B.A.H. erhebt einen Aufnahmebeitrag für neue Mitglieder in Höhe von 500,00 €. Der Aufnahmebeitrag kann auf schriftlichem Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. Hierüber entscheidet der B.A.H.-Geschäftsführer.
Die Mitgliedsbeiträge sind unabhängig von der Patienten- oder Mitarbeiteranzahl!
Zur B.A.H.: Neben der umfassenden Bereitstellung von Informationen, dem Angebot spezieller Dienstleitungen und der individuellen fachlichen Beratung unserer Mitglieder verfolgt die B.A.H. folgende übergeordneten Ziele:
- Vertretung der Interessen privater Pflegeeinrichtungen gegenüber Behörden, Kranken- und Pflegekassen, gesetzgebenden Körperschaften usw. Hierzu gehört insbesondere die Durchführung von Verhandlungen mit Kostenträgern hinsichtlich der Festsetzung von Leistungsentgelten und der Leistungsdurchführung.
- Förderung der Entwicklung eines eigenständigen Berufsbildes einschließlich qualitativer Standards in der Pflege.
- Organisieren und Unterstützen des fachlichen Informationsaustausches der Mitglieder untereinander sowie Förderung der Zusammenarbeit mit Ärzten und Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens.
- Information der Bevölkerung und der Fachöffentlichkeit über Pflegeleistungen und deren bedarfsgerechter Inanspruchnahme.
- Entwicklung und Unterstützung qualifizierter Aus- und Weiterbildung in der Pflege sowie deren Durchführung.
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege (B.A.H.) ist Ihre Interessenvertretung auf Bundesebene. So ist die Einflussnahme auf Bundesgesetzgebung und Vertragsgestaltung auf Bundesebene gewährleistet.
Bundesgeschäftsstelle
Cicerostraße 37
10709 Berlin
Telefon: +49-30-3699245-0
Telefax: +49-30-3699245-15
Internet: www.bah-web.de
Email: bah@bah-bundesverband.de
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
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Anfahrtsbeschreibung69 kB
10709 Berlin
Telefon: +49-30-3699245-0
Telefax: +49-30-3699245-15
Internet: www.bah-web.de
Email: bah@bah-bundesverband.de
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
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Frank Twardowsky Geschäftsführung |
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