Von: Wendte, Ulrich [Ulrich.Wendte@MSGIV.Brandenburg.de]
Gesendet: Donnerstag, 4. März 2021 11:28
An: BAH Bundesverband
Cc: Grunewald-Feskorn, Astrid
Betreff: WG: Votum an MB - PE - Corona WG: B.A.H.-Schreiben: Überlastungsanzeigen
wg. Verpflichtende Testung des Pflegepersonals gem. § 14 Abs. 5 der 5.
SARS-CoV-2 EindV
Sehr geehrter Herr Twardowsky,
sehr geehrte Frau Evrensel,
sehr geehrter Herr Weilguny,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an Frau Ministerin Nonnemacher
vom 9. Februar 2021, in dem Sie auf die Überlastungsanzeigen einzelner
Mitglieder in Bezug auf die verpflichtende Testung der Beschäftigten hinweisen.
Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Überlastungsanzeigen haben auf verschiedenen auch Wegen auch uns als
Referat erreicht. Sie wurden von uns an die jeweils zuständigen örtlichen
Gesundheitsämter weitergeleitet, da diese für die Einhaltung der Vorgaben der
Eindämmungsverordnung zuständig sind.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Auswirkungen der Coronapandemie auf die
soziale Infrastruktur im Land Brandenburg“ ist die Einführung einer Testpflicht
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste eingehend
erörtert worden. Ich bin dankbar dafür, dass die Verbände der
Leistungserbringer und auch der B.A.H zwar deutlich auf den mit der Testung
verbundenen Personalaufwand hingewiesen haben, im Ergebnis aber die Einführung
einer Pflicht zur zweimaligen Testung pro Woche nicht nur mitgetragen, sondern
ausdrücklich unterstützt haben.
Uns ist bewusst, dass je nach den Abläufen vor Ort die Testungen
organisatorisch teilweise sicherlich nicht einfach in die Routinen einzubinden
sind und kostbare Zeit in Anspruch nehmen. Wenn es trotz aller Anstrengungen im
Ergebnis nicht möglich ist, die Testungen durchzuführen und zugleich alle
vertraglich zugesagten Versorgungsleistungen gegenüber den Pflegebedürftigen zu
erbringen, hat die Pflicht zur Einhaltung der ordnungsrechtlichen Anforderungen
aus der Eindämmungsverordnung – und damit die Erfüllung der Testpflicht –
Vorrang. Die Testungen der Mitarbeitenden sind gerade im ambulanten
Versorgungssektor mit einer hohen Anzahl an vulnerablen Personen, die noch kein
Impfangebot erhalten haben bzw. wahrnehmen konnten, ein ganz zentraler Weg, um
Infektionen rasch zu erkennen und in ihrer Verbreitung zu begrenzen. Auch wenn
die von Ihnen ausgewerteten Tests eine nur geringe Prozentzahl als „positiv“
ausweisen, hätte das Nichterkennen zu weiteren Infektionen mit möglicherweise
schweren Verläufen geführt.
Ich rege an, in dem Fall, dass aufgrund des mit dem Zeitaufwand für die
Testungen die Versorgungsleistungen nicht mehr ausreichend erbracht werden
können, dies nach § 150 Abs. 1 SGB XI bei den Pflegekassen anzuzeigen.
Wir haben dank der Umsicht und Konsequenz der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter das bisherige Infektionsgeschehen in der ambulanten Pflege im
Ergebnis gut beherrschbar gehalten. Wir können hoffen, dass zum einen die
Testverfahren einfacher und weniger zeitaufwändig werden und zum zweiten sich
eine hohe Durchimpfung von Mitarbeitenden wie Pflegebedürftigen auch auf die fachlich
gebotene Testfrequenz positiv auswirken kann.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ulrich Wendte
Leiter des Referates "Seniorenpolitik, Pflege, Heimrecht"
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg
Postfach 601163
14411 Potsdam
Tel.: 0331- 866- 5230
Fax.: 0331- 866- 5209
ulrich.wendte@msgiv.brandenburg.de
Von: BAH Bundesverband
<bah@bah-bundesverband.de>
Gesendet: Dienstag, 9. Februar 2021 16:34
An: MSGIV, Ministerinbüro <Ministerinbuero@MSGIV.Brandenburg.de>
Betreff: B.A.H.-Schreiben: Überlastungsanzeigen wg. Verpflichtende
Testung des Pflegepersonals gem. § 14 Abs. 5 der 5. SARS-CoV-2 EindV
Sehr
geehrte Frau Ministerin Nonnemacher,
wir
bitten um Kenntnisnahme unseres anliegendes Schreibens (vorab per E-Mail)
verbunden mit der Bitte um Stellungnahme zu den darin aufgeführten Inhalten.
Mit
freundlichen Grüßen
i.
A. Evin Evrensel
Referentin
Bundesarbeitsgemeinschaft
Hauskrankenpflege e.V.
Landesverband
Brandenburg
Cicerostraße
37
10709
Berlin
Telefon
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Telefax
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Vorsitzender: Harry Tröger
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