Von:                                            Wendte, Ulrich [Ulrich.Wendte@MSGIV.Brandenburg.de]

Gesendet:                                Donnerstag, 4. März 2021 11:28

An:                                              BAH Bundesverband

Cc:                                               Grunewald-Feskorn, Astrid

Betreff:                                     WG: Votum an MB - PE - Corona WG: B.A.H.-Schreiben: Überlastungsanzeigen wg. Verpflichtende Testung des Pflegepersonals gem. § 14 Abs. 5 der 5. SARS-CoV-2 EindV

 

Sehr geehrter Herr Twardowsky,

sehr geehrte Frau Evrensel,

sehr geehrter Herr Weilguny,

 

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an Frau Ministerin Nonnemacher vom 9. Februar 2021, in dem Sie auf die Überlastungsanzeigen einzelner Mitglieder in Bezug auf die verpflichtende Testung der Beschäftigten hinweisen. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

 

Die Überlastungsanzeigen haben auf verschiedenen auch Wegen auch uns als Referat erreicht. Sie wurden von uns an die jeweils zuständigen örtlichen Gesundheitsämter weitergeleitet, da diese für die Einhaltung der Vorgaben der Eindämmungsverordnung zuständig sind.

 

Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Auswirkungen der Coronapandemie auf die soziale Infrastruktur im Land Brandenburg“ ist die Einführung einer Testpflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste eingehend erörtert worden. Ich bin dankbar dafür, dass die Verbände der Leistungserbringer und auch der B.A.H zwar deutlich auf den mit der Testung verbundenen Personalaufwand hingewiesen haben, im Ergebnis aber die Einführung einer Pflicht zur zweimaligen Testung pro Woche nicht nur mitgetragen, sondern ausdrücklich unterstützt haben.

 

Uns ist bewusst, dass je nach den Abläufen vor Ort die Testungen organisatorisch teilweise sicherlich nicht einfach in die Routinen einzubinden sind und kostbare Zeit in Anspruch nehmen. Wenn es trotz aller Anstrengungen im Ergebnis nicht möglich ist, die Testungen durchzuführen und zugleich alle vertraglich zugesagten Versorgungsleistungen gegenüber den Pflegebedürftigen zu erbringen, hat die Pflicht zur Einhaltung der ordnungsrechtlichen Anforderungen aus der Eindämmungsverordnung – und damit die Erfüllung der Testpflicht – Vorrang. Die Testungen der Mitarbeitenden sind gerade im ambulanten Versorgungssektor mit einer hohen Anzahl an vulnerablen Personen, die noch kein Impfangebot erhalten haben bzw. wahrnehmen konnten, ein ganz zentraler Weg, um Infektionen rasch zu erkennen und in ihrer Verbreitung zu begrenzen. Auch wenn die von Ihnen ausgewerteten Tests eine nur geringe Prozentzahl als „positiv“ ausweisen, hätte das Nichterkennen zu weiteren Infektionen mit möglicherweise schweren Verläufen geführt.

 

Ich rege an, in dem Fall, dass aufgrund des mit dem Zeitaufwand für die Testungen die Versorgungsleistungen nicht mehr ausreichend erbracht werden können, dies nach § 150 Abs. 1 SGB XI bei den Pflegekassen anzuzeigen.

 

Wir haben dank  der Umsicht und Konsequenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das bisherige Infektionsgeschehen in der ambulanten Pflege im Ergebnis gut beherrschbar gehalten. Wir können hoffen, dass zum einen die Testverfahren einfacher und weniger zeitaufwändig werden und zum zweiten sich eine hohe Durchimpfung von Mitarbeitenden wie Pflegebedürftigen auch auf die fachlich gebotene Testfrequenz positiv auswirken kann.

 

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ulrich Wendte

Leiter des Referates "Seniorenpolitik, Pflege, Heimrecht"

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Postfach 601163

14411 Potsdam

 

Tel.: 0331- 866- 5230

Fax.: 0331- 866- 5209

ulrich.wendte@msgiv.brandenburg.de

 

 

Von: BAH Bundesverband <bah@bah-bundesverband.de>
Gesendet: Dienstag, 9. Februar 2021 16:34
An: MSGIV, Ministerinbüro <Ministerinbuero@MSGIV.Brandenburg.de>
Betreff: B.A.H.-Schreiben: Überlastungsanzeigen wg. Verpflichtende Testung des Pflegepersonals gem. § 14 Abs. 5 der 5. SARS-CoV-2 EindV

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Nonnemacher,

 

wir bitten um Kenntnisnahme unseres anliegendes Schreibens (vorab per E-Mail) verbunden mit der Bitte um Stellungnahme zu den darin aufgeführten Inhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

i. A. Evin Evrensel

Referentin

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V.

Landesverband Brandenburg

Cicerostraße 37

10709 Berlin

 

Telefon (030) 369 92 45 - 0

Telefax (030) 369 92 45 - 15

Internet: www.bah-web.de

E-Mail: bah@landesverband-brandenburg.de

 

Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg 15198 B

Vorsitzender: Harry Tröger

 

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