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Aktuelle Nachrichten/Presseinformationen

Ablehnungen der Krankenkassen – was nun?
Wird die Kündigung für Leistungen Häusliche Krankenpflege von den Krankenkassen ganz oder teilweise abgelehnt, lohnt sich oft das Widerspruchsverfahren.

Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter und sein Team haben mit dem Widerspruchsservice https://hp-widerspruch.de/ ein bundesweites und effizientes Angebot geschaffen. Die Erfolgsaussichten des Widerspruchs werden kostenfrei geprüft und im Erfolgsfall der Widerspruchsdurchführung übernimmt die Krankenkasse die Verfahrenskosten.
Schauen Sie sich hierzu das interessante Interview von Report Mainz mit Professor Ronald Richter an.

Noch ein ergänzender Hinweis: Widersprüche gegen Leistungsentscheidungen der Krankenkassen sind für B.A.H.-Mitglieder ein erprobter Weg, um Fehlentscheidungen zu korrigieren. Wir haben mit unserem Kooperationspartner, Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß, in den vergangenen Jahren tausende Verfahren begleitet und zum erfolgreichen Abschluss geführt.
Rechtsanwalt Dr. Groß prüft für B.A.H.-Mitglieder kostenfrei die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen ablehnende HKP-Bescheide von Krankenkassen. Ist die Einleitung des Widerspruchverfahrens aussichtsreich, führt Herr Rechtsanwalt Dr. Groß das Verfahren für B.A.H.-Mitglieder kostenfrei weiter. Die entstandenen Kosten werden gegenüber der beklagten Kassenseite geltend gemacht.“

Ambulant vor Stationär? “Sofortprogramm“ Mogelpackung?
Getreu dem Motto „Ambulant vor Stationär“ ist das Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege von Herrn Gesundheitsminister Spahn nicht einzustufen.

13.000 Pflegekräfte, 5.000 Stellen mehr als im Koalitionsvertrag ursprünglich vereinbart, sollen ab dem 01.01.2019 stationäre Pflegeeinrichtungen unterstützen. Dabei erfolgt eine Staffelung je einzusetzender Pflegestelle nach den Bewohnern der Einrichtung. Schnell und unbürokratisch sollen die zusätzlichen Stellen durch einen Zuschlag finanziert werden. Die Finanzierung zahlt die GKV im Rahmen einer Umlage pro Versicherten. Die Pflegebedürftigen sollen dadurch finanziell nicht zusätzlich belastet werden.

Das Sofortprogramm vernachlässigt aber die ambulante Pflege! Hier stellt sich die Frage, ob Herrn Gesundheitsminister Spahn das Ausmaß des Pflegenotstands in der ambulanten Pflege überhaupt bekannt ist. Welche Maßnahmen will er in diesem Bereich ergreifen? Welche Mittel werden hier zur Verfügung gestellt? Wir fordern endlich eine klare Aussage, wie der Pflegenotstand in der ambulanten Pflege bekämpft wird. Denn: … lesen Sie die vollständige Pressemitteilung

Eckpunkte des „Sofortprogramms Kranken- und Altenpflege“

30,70 € für Leistungen der außerklinischen Intensivpflege Lineare Steigerung von 2,8 % für 2017
Berlin, 30.05.2016 - nach zähen Verhandlungen ist es der B.A.H. im Rahmen des im Februar eingeleiteten Schiedsverfahrens gelungen, mit den Krankenkassen eine Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132a Abs. 2 SGB V über Inhalte, Qualifikationen und die Vergütung für die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege für die Länder Brandenburg und Berlin abzuschließen... mehr

Neue Kooperationsvereinbarung mit .garage Lernhaus exklusiv für B.A.H.-Mitglieder geschlossen Weiterbildung zum geprüften Fachwirt im Gesundheits? und Sozialwesen
Das .garage Lernhaus und die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) starten gemeinsam die Weiterbildung zum geprüften Fachwirt im Gesundheits? und Sozialwesen. Ziel ist es, aktuelles und praktisch anwendbares Wissenüber Herausforderungen im Gesundheits? und Sozialwesen ebenso zu vermitteln wie Management? und Führungskompetenzen.
Lesen Sie hierzu mehr

Intensivpflegepatienten werden Spielball der Einsparinteressen der Krankenkassen
Seit 2010 steigt die Zahl intensivpflegebedürftiger Patienten die zu Hause versorgt werden kontinuierlich an. Parallel zum Anstieg der Versorgungsfälle versuchen die Krankenkassen die Vergütungssätze der ambulanten Pflegedienste zu senken um ihre Gesamtausgaben zu begrenzen.
Waren im Jahr 2010 noch Stundensätze zwischen 32 Krankenkassen seitdem diese Angebote auf 25 cher Lohnkostensteigerungen seither liegen die heutigen Preisangebote rund 35 % unter dem damaligen Stand. Unter Intensivpflege ist im Kern Pflegefachkraft zu verstehen, sowie die gleichzeitige dauerhafte den notwendigen medizinisch nen wegen Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung akute gesund dende Veränderungen der Vitalfunktionen zu unvorhersehbaren Zeiten wiederkehrend ei treten können. An das eingesetzte Personal werden besondere Qualifikationsansprüche gestellt.
[Lesen Sie hierzu hier] 57 kB

Pressemitteilung | Frankfurt, den 04. Oktober 2013
Hessen: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) zur Hälfte umgesetzt. / Pflegedienste können häusliche Betreuungsleistungen anbieten. / Außerdem: Allgemeine Punktwertsteigerung vereinbart.
Der B.A.H.-Landesverband Hessen und andere private Verbände konnten ein erstes wichtiges Etappenziel im Zuge der schwierigen PNG-Verhandlungen erreichen. Damit stehen Sachleistungsempfängern noch dieses Jahr häusliche Betreuungsleistungen gem. § 124 SGB XI zur Verfügung. Der Gesetzgeber hatte mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (2012) festgeschrieben, dass Pflegedienste bereits seit dem 01.01.2013 den Pflegekunden neben der Zeitvergütung auch Betreuungsleistungen im Rahmen einer Übergangsregelung anbieten müssen. Mit diesen Leistungen, die sich inhaltlich nicht wesentlich von den bereits bekannten zusätzlichen Betreuungsleistungen gem. § 45 b SGB XI unterscheiden, hat der Gesetzgeber die immer noch ausstehende Erneuerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes teilweise vorweggenommen, um u. a. den Bedürfnissen insbesondere demenziell erkrankter Personen gerecht zu werden...
[Lesen Sie dazu hier] 943 kB

Pressemitteilung | 12. September 2013
Berlin: Schiedsverfahren zur Festsetzung des Rahmenvertrages ambulante Pflege eingeleitet
Von den Verbänden der Pflegedienste in Berlin wurde jetzt gemeinsam der Antrag auf Festsetzung neuer Inhalte des Rahmenvertrags gemäß § 75 Abs. 1 u. 2 SGB XI der Schiedsstelle eingereicht. Vorausgegangen waren rund einjährige Verhandlungen, in denen die Pflegekassen und der Sozialhilfeträger ursprünglich aktuelle gesetzliche Neuerungen, bedingt durch Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und Pflege-Neuausrichtungsgesetz, im Rahmen eines neuen Vergütungsvertrages regeln wollten.
[Lesen Sie dazu hier] 51 kB

Pressemitteilung | 16. Juli 2013
B.A.H. und AS AG kooperieren seit 01.07.2013
Ein externer Abrechnungsdienstleister ist für viele Pflegedienste interessant. Die Gründe sind vielfältig und reichen von der professionellen Rechnungsstellung im DTA bis hin zur verlässlichen Auszahlung der Rechnungsbeträge zum gewünschten Zeitpunkt.
Mit der AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG haben wir einen Partner gewonnen, der am Markt als zuverlässig und kundenorientiert bekannt ist. Wir freuen uns, dass unsere Mitglieder zusätzlich über Sonderkonditionen bei der AS AG als neuen Kooperationspartner profitieren können, so Frank Twardowsky, Geschäftsführer der B.A.H..
Neben Sonderkonditionen steht die AS AG für eine faire Gebührenstruktur ohne Mindestgebühr, Datenschutzpauschale oder andere schwer kalkulierbare Nebenkosten. Ebenso wichtig ist die verlässliche Vorschusszahlung (bis zu 100%), die auf Wunsch innerhalb von 48 Stunden erfolgen kann.
Dass die AS AG seriös und transparent arbeitet, wird auch mit dem Verzicht auf eine Kündigungsfrist deutlich.
Für die Betreuung der B.A.H.-Mitglieder werden von der AS AG ausschließlich feste Sachbearbeiter eingesetzt, die auf besondere Belange des Pflegedienstes eingehen können.
Ebenso wie die AS AG ist die B.A.H. in vielen Bundesländern auf Wachstumskurs.

Pressemitteilung | 30. April 2013
Häusliche Betreuungsleistungen gem. § 124 SGB XI: B.A.H. e.V. plädiert für Zeitbezug sowie für Preise auf dem Niveau der Grundpflege
Nach und nach kommt es in den verschiedenen Bundesländern zu Ergebnissen im Zuge der schwierigen Verhandlungen zur Umsetzung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG). Dabei zeichnet sich ab, dass aufgrund des hohen Drucks und einer damit einhergehenden hohen Zustimmungsneigung elementare Prinzipien über Bord geworfen wurden oder noch geworfen werden. So wurden beispielsweise jüngst in Sachsen-Anhalt und in Thüringen Regelungen vereinbart nach denen die häuslichen Betreuungsleistungen gem. § 124 SGB XI künftig als neuer Leistungskomplex angeboten wird, der ohne jeglichen Zeitbezug je Einsatz mehrfach abrechenbar ist. Andernorts, wie z.B. in Hessen, bieten die Pflegekassen in den Verhandlungen einen deutlich unterhalb der Grundpflege liegenden Preis für diese Leistung an, obwohl klar ist, dass dasselbe Personal eingesetzt werden wird.
[Lesen Sie dazu hier] 64 kB

Pressemitteilung | 22. Februar 2013
B.A.H. e.V. begrüßt G-BA-Beschluss: Subkutane Infusion ist künftig eine Leistung der häuslichen Krankenpflege
Es hat lange gedauert, doch künftig ist die subkutane Infusion als häusliche Krankenpflege verordnungsfähig. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland nun in Berlin am 21.02.2013 mitgeteilt.
Dem vorausgegangen war ein langwieriges Entscheidungsverfahren zur Änderung der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-Richtlinie). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) hatte sich als anhörungsberechtigter Spitzenverband für ihre Mitglieder und für die Weiterentwicklung der Hauskrankenpflege insgesamt in den schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahren für praxisgerechte Umsetzungsbestimmungen stark gemacht.
Nun kann unter Berücksichtigung einer engen Indikationsstellung insbesondere geriatrischen Patienten bei einer mittelschweren Exsikkose und negativer Flüssigkeitsbilanz vorrübergehend durch diese Behandlungspflegeleistung schnell und vor allem im häuslichen Umfeld durch Pflegedienste geholfen werden. Häufig mussten hier trotz Anordnung des Hausarztes Pflegedienste kapitulieren, denn die Leistung galt gemäß HKP-Richtlinie als nicht verordnungsfähig.
[Lesen Sie dazu hier] 53 kB
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur subk. Infusion
[Lesen Sie dazu hier] 60 kB
Beschlusstext des Gemeinsamen Bundesausschusses
[Lesen Sie dazu hier] 80 kB

Pressemitteilung | 02. April 2012
B.A.H.: Pflege-Neuausrichtungsgesetz ist ein Zwischenschritt mit Ecken und Kanten
„Mit dem Kabinettsbeschluss ist die vieldiskutierte Pflegereform der schwarz-gelben Regierungskoalition nun zum greifen nah”, äußert sich Frank Twardowsky, Geschäftsführer der B.A.H.. „Anders als sein Vorgänger hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr seinen Worten Taten folgen lassen. Allerdings ist nicht das drin was drauf steht. Es ist keine Neuausrichtung, sondern kann nur ein Zwischenschritt auf dem Weg hin zu einer umfassenden Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sein”, so Twardowsky weiter.
[Lesen Sie dazu hier] 67 kB

Pressemitteilung | 22. März 2012
B.A.H.: AGnES II ist als reines Arztmodell überflüssig!
Laut der Brandenburgischen Gesundheitsministerin Anita Tack (LINKE) habe das "Brandenburger Modell - AGnES II" den Testlauf bestanden und könne nun landesweit wirksam werden.
Dazu äußert sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) abermals kritisch: "Die Ministerin ist mit AGnES II auf dem Holzweg, denn sie kolportiert ein reines Arztmodell" und damit eine unnötige Doppelstruktur, so Frank Twardowsky, Geschäftsführer der B.A.H..
Dem Bedarf von AGnES II muss nach logischen Gesichtspunkten eine Absage erteilt werden. Es liegt auf der Hand, dass Ärzte insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftigen Delegationsausweitung ärztlicher Tätigkeiten eine eigene Struktur aufbauen wollen, denn AGnES II bleibt bei Ärzten oder Ärztenetzen angestellt. Dies wird nach Ansicht der B.A.H. durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen in irriger Annahme unterstützt.
[Lesen Sie dazu hier] 58 kB

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