Aktuelles / Termine
Die B.A.H. informiert
14.03.2022
Thema: Umsetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung aus dem GVWG - Fristverlängerung bis 30.04.2022
Sehr geehrte B.A.H.-Mitglieder,
mit Bezug auf unser Rundschreiben „Nachtrag zum Rundschreiben: Umsetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung aus dem GVWG“ vom 10.02.2022, teilen wir Ihnen mit, dass sowohl das Bundesministerium für Gesundheit sowie der GKV-Spitzenverband bestätigt haben, dass die Frist zur Meldung der Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3d SGB XI bis zum 30. April 2022 verlängert wurde.
Wie wir bereits mit letztem Rundschreiben gebeten hatten, reichen Sie bitte keine Meldung eines Tarifs oder die Erklärung zur Einhaltung der landesüblichen, berufsgruppenenbezogenen Durchschnittslöhne ein, auch wenn die Pflegekassen zwischenzeitlich Ihren Zugang zum Meldeportal freigeschaltet und Sie zur Meldung aufgefordert haben.
Warten Sie die Empfehlung Ihres B.A.H.-Landesverbandes zur erforderlichen Tarifwahl unbedingt ab.
Über die erforderlichen Meldungen gegenüber den Pflegekassen informieren wir rechtzeitig.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Frank Twardowsky
Geschäftsführer
Thema: Umsetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung aus dem GVWG - Fristverlängerung bis 30.04.2022
Sehr geehrte B.A.H.-Mitglieder,
mit Bezug auf unser Rundschreiben „Nachtrag zum Rundschreiben: Umsetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung aus dem GVWG“ vom 10.02.2022, teilen wir Ihnen mit, dass sowohl das Bundesministerium für Gesundheit sowie der GKV-Spitzenverband bestätigt haben, dass die Frist zur Meldung der Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3d SGB XI bis zum 30. April 2022 verlängert wurde.
Wie wir bereits mit letztem Rundschreiben gebeten hatten, reichen Sie bitte keine Meldung eines Tarifs oder die Erklärung zur Einhaltung der landesüblichen, berufsgruppenenbezogenen Durchschnittslöhne ein, auch wenn die Pflegekassen zwischenzeitlich Ihren Zugang zum Meldeportal freigeschaltet und Sie zur Meldung aufgefordert haben.
Warten Sie die Empfehlung Ihres B.A.H.-Landesverbandes zur erforderlichen Tarifwahl unbedingt ab.
Über die erforderlichen Meldungen gegenüber den Pflegekassen informieren wir rechtzeitig.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Frank Twardowsky
Geschäftsführer